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== Zusammenfassung ==
 
Generell braucht man in Deutschland keine Lizenz- oder Suchgenehmigung oder Nachforschungsgenehmigung (NFG) von den Landesämtern für Denkmalpflege. Primär reicht die Erlaubnis des Eigentümers für die Suche nach „Nicht-Kultur-Denkmalen“, wie z.B. nach neuzeitlichem Schmuck oder Münzen aus.
 
Generell braucht man in Deutschland keine Lizenz- oder Suchgenehmigung oder Nachforschungsgenehmigung (NFG) von den Landesämtern für Denkmalpflege. Primär reicht die Erlaubnis des Eigentümers für die Suche nach „Nicht-Kultur-Denkmalen“, wie z.B. nach neuzeitlichem Schmuck oder Münzen aus.
  
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