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Ein Bodenfund eines Sondengängers, der keiner Meldepflicht unterliegt, wird als „Portable Antiquity“, also ein transportables archäologisches Objekt bezeichnet. Obwohl diese Funde, z. B. Musketenkugeln, Münzen oder Gewandnadeln (Fibeln), nicht als Schätze gelten, interessieren sich Archäologen und Historiker sehr für die Verteilung dieser Streufunde. Damit derartige Funde gemeldet werden und somit für die Wissenschaft nicht verloren gehen, gründeten Archäologen in Großbritannien das Portable Antiquities Scheme (kurz PAS). Als ich am 27.03.2019 diesen Artikel schrieb, befanden sich 1.402.377 gemeldete Objekte in der Datenbank des PAS (www.finds.org.uk/database).
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Ein Bodenfund eines Sondengängers, der keiner Meldepflicht unterliegt, wird als „Portable Antiquity“, also ein transportables archäologisches Objekt bezeichnet. Obwohl diese Funde, z. B. Musketenkugeln, Münzen oder Gewandnadeln (Fibeln), nicht als Schätze gelten, interessieren sich Archäologen und Historiker sehr für die Verteilung dieser Streufunde. Damit derartige Funde gemeldet werden und somit für die Wissenschaft nicht verloren gehen, gründeten Archäologen in Großbritannien das [https://finds.org.uk/ Portable Antiquities Scheme] (kurz PAS). Als ich am 27.03.2019 diesen Artikel schrieb, befanden sich 1.402.377 gemeldete Objekte in der Datenbank des PAS ([https://finds.org.uk/database www.finds.org.uk/database]).
    
Das PAS war derart erfolgreich, dass es mittlerweile nicht nur Streufunde erfasst, sondern auch zur Anlaufstelle für Schatzfunde wurde. Daher gründete das British Museum eine eigene Abteilung, die sich „Portable Antiquities and Treasure“ nennt.
 
Das PAS war derart erfolgreich, dass es mittlerweile nicht nur Streufunde erfasst, sondern auch zur Anlaufstelle für Schatzfunde wurde. Daher gründete das British Museum eine eigene Abteilung, die sich „Portable Antiquities and Treasure“ nennt.
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In Flandern/Belgien erfasst die MEDEA-Plattform (www.vondsten.be) die Bodenfunde der Sondengänger. Bis zum 27.03.2019 waren dort 1.218 Bodenfunde gemeldet worden.
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In Flandern/Belgien erfasst die MEDEA-Plattform ([https://www.vondsten.be/ www.vondsten.be]) die Bodenfunde der Sondengänger. Bis zum 27.03.2019 waren dort 1.218 Bodenfunde gemeldet worden.
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In Dänemark werden Bodenfunde durch das DIME (www.metaldetektorfund.dk) erfasst. Zum selben Stichtag waren dort 24.130 Bodenfunde verzeichnet.
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In Dänemark werden Bodenfunde durch das DIME ([https://www.metaldetektorfund.dk/ www.metaldetektorfund.dk]) erfasst. Zum selben Stichtag waren dort 24.130 Bodenfunde verzeichnet.
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Stolz meldete das PAN der Niederlande (www.portable-antiquities.nl), dass bis zum 07.03.2019 über 50.000 Funde von Sondengängern eingegeben wurden.
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Stolz meldete das PAN der Niederlande ([https://portable-antiquities.nl/pan/#/public www.portable-antiquities.nl]), dass bis zum 07.03.2019 über 50.000 Funde von Sondengängern eingegeben wurden.
    
Die deutschen Sondengänger schließen sich daher der Forderung der Archäologen nach der Einführung eines solchen PAN-Systems auch in Deutschland an.
 
Die deutschen Sondengänger schließen sich daher der Forderung der Archäologen nach der Einführung eines solchen PAN-Systems auch in Deutschland an.
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== Die Vorteile ==
 
== Die Vorteile ==
 
Die Vorteile der gemeinsamen Nutzung einer einzigen Funddatenbank durch die Länder England/Wales, Dänemark, Niederlande und Deutschland liegen auf der Hand. Beispielsweise können durch das PAN-System erfasste Bodenfunde, wie Münzen oder Fibeln, problemlos mit gleichen oder ähnlichen Funden aus anderen Regionen und sogar Ländern verglichen werden. Das erleichtert die wissenschaftliche Forschung und vermittelt neues Wissen.
 
Die Vorteile der gemeinsamen Nutzung einer einzigen Funddatenbank durch die Länder England/Wales, Dänemark, Niederlande und Deutschland liegen auf der Hand. Beispielsweise können durch das PAN-System erfasste Bodenfunde, wie Münzen oder Fibeln, problemlos mit gleichen oder ähnlichen Funden aus anderen Regionen und sogar Ländern verglichen werden. Das erleichtert die wissenschaftliche Forschung und vermittelt neues Wissen.
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Es würden sogar Kosten eingespart, die anderweitig Verwendung finden können. Sämtliche Kosten, die momentan für die Verfolgung angeblich illegaler Sondengänger eingesetzt werden, würden entfallen. Dabei machen die Gerichtskosten für unzählige verlorene Prozesse nebst Schadensersatzzahlungen nur einen geringen Teil aus. Darüber hinaus könnten Kosten für eingestellte Ermittlungsverfahren, Gutachter- und Sachverständige, Beschäftigung von Polizeibeamten und Staatsanwaltschaften, die Sondengänger verfolgen, eingespart werden. Auch den Amtsarchäologen bliebe wieder mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben. So müssten keine Nachforschungsgenehmigungen (NFG) mehr ausgestellt werden – diese haben meist nur eine sehr kurze Laufzeit von einem Jahr. Die mühsame Durchsicht der Fundmeldungen und die Erfassung der Bodenfunde durch die Amtsarchäologie würden extrem reduziert und entfielen teilweise gänzlich. Auch die persönlichen Gespräche der Amtsarchäologie mit ehrenamtlichen Sondengängern - teilweise werden zwischen 150 bis 200 Sondler pro Amt betreut - entfielen. Keine Kosten für Aus- und Weiterbildung der Sondengänger oder Zertifizierungskurse (teilweise Wartezeiten bis zu drei Jahren wegen Überfüllung). Zudem würden sich die Kosten der Amtsarchäologie für die Kriminalisierung der Sondengänger erübrigen, z. B. für Flyer, Pressemitteilungen oder Ausstellungen.
 
Es würden sogar Kosten eingespart, die anderweitig Verwendung finden können. Sämtliche Kosten, die momentan für die Verfolgung angeblich illegaler Sondengänger eingesetzt werden, würden entfallen. Dabei machen die Gerichtskosten für unzählige verlorene Prozesse nebst Schadensersatzzahlungen nur einen geringen Teil aus. Darüber hinaus könnten Kosten für eingestellte Ermittlungsverfahren, Gutachter- und Sachverständige, Beschäftigung von Polizeibeamten und Staatsanwaltschaften, die Sondengänger verfolgen, eingespart werden. Auch den Amtsarchäologen bliebe wieder mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben. So müssten keine Nachforschungsgenehmigungen (NFG) mehr ausgestellt werden – diese haben meist nur eine sehr kurze Laufzeit von einem Jahr. Die mühsame Durchsicht der Fundmeldungen und die Erfassung der Bodenfunde durch die Amtsarchäologie würden extrem reduziert und entfielen teilweise gänzlich. Auch die persönlichen Gespräche der Amtsarchäologie mit ehrenamtlichen Sondengängern - teilweise werden zwischen 150 bis 200 Sondler pro Amt betreut - entfielen. Keine Kosten für Aus- und Weiterbildung der Sondengänger oder Zertifizierungskurse (teilweise Wartezeiten bis zu drei Jahren wegen Überfüllung). Zudem würden sich die Kosten der Amtsarchäologie für die Kriminalisierung der Sondengänger erübrigen, z. B. für Flyer, Pressemitteilungen oder Ausstellungen.
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Die Deutsche Sondengänger Union (DSU) unterstützt die Forderung der Archäologie nach einer Einführung des PAN-Systems auch in Deutschland.
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Die [[Deutsche Sondengänger Union (DSU)]] unterstützt die Forderung der Archäologie nach einer Einführung des PAN-Systems auch in Deutschland.
Bei dieser Fülle an Vorteilen für ein solches System fällt mir kein einziger Nachteil ein. Sollte Ihnen ein solcher auffallen, bitte schicken Sie diesen in einer E-Mail an: info@dsu-online.de.
 

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