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Die Suche nach Bodenfunden, wie z.B. Euromünzen im Saarland ist generell nicht genehmigungspflichtig. Lediglich wer nach Bodendenkmälern graben, Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln zielgerichtet nach Bodendenkmälern suchen will, bedarf hierzu der Genehmigung, nachzulesen unter § 10 Saarländisches Denkmalschutzgesetz (SDschG).
 
Die Suche nach Bodenfunden, wie z.B. Euromünzen im Saarland ist generell nicht genehmigungspflichtig. Lediglich wer nach Bodendenkmälern graben, Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln zielgerichtet nach Bodendenkmälern suchen will, bedarf hierzu der Genehmigung, nachzulesen unter § 10 Saarländisches Denkmalschutzgesetz (SDschG).
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== Weblinks ==
 
Link zum Saarländischen Denkmalschutzgesetz (SDschG): https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-DSchGSL2018rahmen
 
Link zum Saarländischen Denkmalschutzgesetz (SDschG): https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-DSchGSL2018rahmen

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