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== '''Genehmigung''' ==
 
== '''Genehmigung''' ==
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Das Suchen nach Schätzen und Wertgegenständen, das Ausgraben von Schätzen und Wertgegenständen sowie das Heben von Schätzen und Wertgegenständen im Saarland bedarf keiner amtlichen Genehmigung.  Lediglich wer nach Bodendenkmälern graben, Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln zielgerichtet nach Bodendenkmälern suchen will, bedarf hierzu der Genehmigung, nachzulesen in § 10 Saarländisches Denkmalschutzgesetz (SDschG).
 
Das Suchen nach Schätzen und Wertgegenständen, das Ausgraben von Schätzen und Wertgegenständen sowie das Heben von Schätzen und Wertgegenständen im Saarland bedarf keiner amtlichen Genehmigung.  Lediglich wer nach Bodendenkmälern graben, Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln zielgerichtet nach Bodendenkmälern suchen will, bedarf hierzu der Genehmigung, nachzulesen in § 10 Saarländisches Denkmalschutzgesetz (SDschG).
  
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