Die Suche nach Bodenfunden in Baden-Württemberg ist generell nicht genehmigungspflichtig. Lediglich Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der amtlichen Genehmigung, nachzulesen in § 21 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg. | Die Suche nach Bodenfunden in Baden-Württemberg ist generell nicht genehmigungspflichtig. Lediglich Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der amtlichen Genehmigung, nachzulesen in § 21 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg. |