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== '''Zusammenfassung''' ==
 
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Die Suche nach Bodenfunden in Baden-Württemberg ist generell nicht genehmigungspflichtig. Lediglich Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der amtlichen Genehmigung, nachzulesen in § 21 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg.
 
Die Suche nach Bodenfunden in Baden-Württemberg ist generell nicht genehmigungspflichtig. Lediglich Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der amtlichen Genehmigung, nachzulesen in § 21 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg.
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Fazit: Das Sondeln mit einem Metalldetektor ist <u>nicht</u> verboten!
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