Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 45: Zeile 45:  
''Antwort auf Frage 10: Ihre Aussage trifft nicht zu. In den Regionen, in denen das Benehmen hergestellt wurde, ist die Anzahl der Bodendenkmäler vor und nach dem Benehmen nahezu identisch. Der Schutz eines Objektes ist im Übrigen nicht davon abhängig, ob es in der Denkmalliste steht oder nicht. Wenn ein Objekt die Kriterien nach Artikel 1 Abs. 1 und 4 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes erfüllt, ist es per se ein Bodendenkmal und somit zu schützen und zu erhalten.''
 
''Antwort auf Frage 10: Ihre Aussage trifft nicht zu. In den Regionen, in denen das Benehmen hergestellt wurde, ist die Anzahl der Bodendenkmäler vor und nach dem Benehmen nahezu identisch. Der Schutz eines Objektes ist im Übrigen nicht davon abhängig, ob es in der Denkmalliste steht oder nicht. Wenn ein Objekt die Kriterien nach Artikel 1 Abs. 1 und 4 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes erfüllt, ist es per se ein Bodendenkmal und somit zu schützen und zu erhalten.''
   −
—————————————————————————————————————————————————————–
+
== Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ==
    
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Denkmalschutz und Denkmalpflege. Seit der Gründung des Amtes 1908 sind die Führung der Denkmalliste und die Beratung von Institutionen und Bürgern unsere Hauptaufgaben. Wir sind Dienstleister für das kulturelle Erbe Bayerns und die Menschen, die damit zu tun haben. Wir informieren, beraten und unterstützen. Während das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege für alle fachlichen Fragen zuständig ist, ist die Umsetzung des Denkmalschutzgesetzes Aufgabe der Unteren Denkmalschutzbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte.<blockquote>Auszüge aus einer Email, vom 5. August 2016 des Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege an Thiel von Kracht</blockquote>
 
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Denkmalschutz und Denkmalpflege. Seit der Gründung des Amtes 1908 sind die Führung der Denkmalliste und die Beratung von Institutionen und Bürgern unsere Hauptaufgaben. Wir sind Dienstleister für das kulturelle Erbe Bayerns und die Menschen, die damit zu tun haben. Wir informieren, beraten und unterstützen. Während das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege für alle fachlichen Fragen zuständig ist, ist die Umsetzung des Denkmalschutzgesetzes Aufgabe der Unteren Denkmalschutzbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte.<blockquote>Auszüge aus einer Email, vom 5. August 2016 des Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege an Thiel von Kracht</blockquote>
    +
==Einzelnachweise==
 
<references />
 
<references />

Navigationsmenü