''Antwort auf Frage 10: Ihre Aussage trifft nicht zu. In den Regionen, in denen das Benehmen hergestellt wurde, ist die Anzahl der Bodendenkmäler vor und nach dem Benehmen nahezu identisch. Der Schutz eines Objektes ist im Übrigen nicht davon abhängig, ob es in der Denkmalliste steht oder nicht. Wenn ein Objekt die Kriterien nach Artikel 1 Abs. 1 und 4 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes erfüllt, ist es per se ein Bodendenkmal und somit zu schützen und zu erhalten.'' | ''Antwort auf Frage 10: Ihre Aussage trifft nicht zu. In den Regionen, in denen das Benehmen hergestellt wurde, ist die Anzahl der Bodendenkmäler vor und nach dem Benehmen nahezu identisch. Der Schutz eines Objektes ist im Übrigen nicht davon abhängig, ob es in der Denkmalliste steht oder nicht. Wenn ein Objekt die Kriterien nach Artikel 1 Abs. 1 und 4 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes erfüllt, ist es per se ein Bodendenkmal und somit zu schützen und zu erhalten.'' |