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3. Welcher gesetzlichen Grundlage kann ich entnehmen, dass grundsätzlich um jedes Bodendenkmal eine Vermutungsfläche von mehreren hundert Metern gilt?
 
3. Welcher gesetzlichen Grundlage kann ich entnehmen, dass grundsätzlich um jedes Bodendenkmal eine Vermutungsfläche von mehreren hundert Metern gilt?
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''Antwort auf Frage 3: Grundlage ist Artikel 7 Abs. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes in Verbindung mit der fachlichen Expertise des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege.''
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''Antwort auf Frage 3: Grundlage ist Artikel 7 Abs. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes''<ref>https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSchG?AspxAutoDetectCookieSupport=1</ref> ''in Verbindung mit der fachlichen Expertise des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege.''
 
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