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'''O-Ton Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege wurde ''kursiv'' formatiert:'''
 
'''O-Ton Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege wurde ''kursiv'' formatiert:'''
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1. Wie viele Meter um das Bodendenkmal herum beträgt die Vermutungsfläche?
 
1. Wie viele Meter um das Bodendenkmal herum beträgt die Vermutungsfläche?
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9. In den meisten Regionen Bayerns ist das Benehmen seit Jahren nicht hergestellt. Was bedeutet dies für ein Bodendenkmal? In wie viel Jahren werden alle Regionen Bayerns das Benehmen für alle bekannten Bodendenkmäler hergestellt haben?
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9. In den meisten Regionen Bayerns ist das Benehmen seit Jahren nicht hergestellt. Was bedeutet dies für ein [[Bodendenkmal]]? In wie viel Jahren werden alle Regionen Bayerns das Benehmen für alle bekannten Bodendenkmäler hergestellt haben?
    
''Antwort auf Frage 9: Das Benehmen wird seit 2014 kontinuierlich hergestellt.''
 
''Antwort auf Frage 9: Das Benehmen wird seit 2014 kontinuierlich hergestellt.''
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== Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ==
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==Bayerische Landesamt für Denkmalpflege==
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Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Denkmalschutz und Denkmalpflege. Seit der Gründung des Amtes 1908 sind die Führung der Denkmalliste und die Beratung von Institutionen und Bürgern unsere Hauptaufgaben. Wir sind Dienstleister für das kulturelle Erbe Bayerns und die Menschen, die damit zu tun haben. Wir informieren, beraten und unterstützen. Während das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege für alle fachlichen Fragen zuständig ist, ist die Umsetzung des Denkmalschutzgesetzes Aufgabe der Unteren Denkmalschutzbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte.<blockquote>Auszüge aus einer Email, vom 5. August 2016 des Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege an Thiel von Kracht</blockquote>
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Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege<ref>https://www.blfd.bayern.de/</ref> ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Denkmalschutz und Denkmalpflege. Seit der Gründung des Amtes 1908 sind die Führung der Denkmalliste und die Beratung von Institutionen und Bürgern unsere Hauptaufgaben. Wir sind Dienstleister für das kulturelle Erbe Bayerns und die Menschen, die damit zu tun haben. Wir informieren, beraten und unterstützen. Während das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege für alle fachlichen Fragen zuständig ist, ist die Umsetzung des Denkmalschutzgesetzes Aufgabe der Unteren Denkmalschutzbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte.<blockquote>Auszüge aus einer Email, vom 5. August 2016 des Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege an Thiel von Kracht</blockquote>
    
==Einzelnachweise==
 
==Einzelnachweise==
 
<references />
 
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