Relevant ist nun, dass nach dem DSchG ND die im BGB „ungeschützten“ Schätze vereinzelt zu geschützten Objekten werden können. Nämlich zu Kulturdenkmalen. Nachfolgend eine Übersicht zur niedersächsischen Rechtslage von Schatzfunden und der Suche nach diesen. | Relevant ist nun, dass nach dem DSchG ND die im BGB „ungeschützten“ Schätze vereinzelt zu geschützten Objekten werden können. Nämlich zu Kulturdenkmalen. Nachfolgend eine Übersicht zur niedersächsischen Rechtslage von Schatzfunden und der Suche nach diesen. |