Der '''Schatz''' oder auch '''Schatzfund''' ist nach der [[Legaldefinition]] des § 984 BGB eine [[Sache (Recht)|bewegliche Sache]], die so lange verborgen war, dass sich ihr [[Eigentum|Eigentümer]] nicht mehr ermitteln lässt. | Der '''Schatz''' oder auch '''Schatzfund''' ist nach der [[Legaldefinition]] des § 984 BGB eine [[Sache (Recht)|bewegliche Sache]], die so lange verborgen war, dass sich ihr [[Eigentum|Eigentümer]] nicht mehr ermitteln lässt. |