Nebenbei unterstützte und begleitete die DSU den [[Barbarenschatzprozess|Prozess]] um den „Barbarenschatz von Rülzheim“ durch alle gerichtlichen Instanzen. Die Arbeit unzähliger Stunden hatte sich am Ende gelohnt. Alle Haftstrafen, von Amts- und Landgerichten ausgesprochen, wurden schließlich aufgehoben. Das Gericht verhängte am Ende nur einen „Denkzettel“ gegen den Finder und folgte damit der Argumentation der DSU, dass der Schatz nicht automatisch nach § 20 DSchG Rheinland-Pfalz in das Eigentum des Landes gefallen war. Für die Sondengänger in Deutschland und somit auch für die DSU war dieses Urteil enorm wichtig, zeigte es doch deutlich, dass die Suche mit einem Metalldetektor generell nicht genehmigungspflichtig ist – denn dafür wurde der Sucher weder angezeigt noch verurteilt. | Nebenbei unterstützte und begleitete die DSU den [[Barbarenschatzprozess|Prozess]] um den „Barbarenschatz von Rülzheim“ durch alle gerichtlichen Instanzen. Die Arbeit unzähliger Stunden hatte sich am Ende gelohnt. Alle Haftstrafen, von Amts- und Landgerichten ausgesprochen, wurden schließlich aufgehoben. Das Gericht verhängte am Ende nur einen „Denkzettel“ gegen den Finder und folgte damit der Argumentation der DSU, dass der Schatz nicht automatisch nach § 20 DSchG Rheinland-Pfalz in das Eigentum des Landes gefallen war. Für die Sondengänger in Deutschland und somit auch für die DSU war dieses Urteil enorm wichtig, zeigte es doch deutlich, dass die Suche mit einem Metalldetektor generell nicht genehmigungspflichtig ist – denn dafür wurde der Sucher weder angezeigt noch verurteilt. |