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{{Dieser Artikel|befasst sich mit dem Rechtsbuch Sachsenspiegel. Zu anderen Bedeutungen siehe [[Sachsenspiegel (Begriffsklärung)]].}}
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[[Datei:Sachsenspiegel die wahl des deutschen Königs.jpg|mini|Die Wahl des Königs. Oben: die drei geistlichen Fürsten bei der Wahl, sie zeigen auf den König. Mitte: der Pfalzgraf bei Rhein überreicht als Truchsess eine goldene Schüssel, dahinter der Herzog von Sachsen mit dem Marschallsstab und der Markgraf von Brandenburg, der als Kämmerer eine Schüssel mit warmem Wasser bringt. Unten: der neue König vor den Großen des Reiches ([[Heidelberger Sachsenspiegel]], um 1300, [[Universitätsbibliothek Heidelberg]])]]
 
[[Datei:Sachsenspiegel die wahl des deutschen Königs.jpg|mini|Die Wahl des Königs. Oben: die drei geistlichen Fürsten bei der Wahl, sie zeigen auf den König. Mitte: der Pfalzgraf bei Rhein überreicht als Truchsess eine goldene Schüssel, dahinter der Herzog von Sachsen mit dem Marschallsstab und der Markgraf von Brandenburg, der als Kämmerer eine Schüssel mit warmem Wasser bringt. Unten: der neue König vor den Großen des Reiches ([[Heidelberger Sachsenspiegel]], um 1300, [[Universitätsbibliothek Heidelberg]])]]
 
[[Datei:Eike von Repgow Oldenburger Sachsenspiegel.jpg|mini|[[Eike von Repgow]] aus dem [[Oldenburger Sachsenspiegel]]<br />(um 1336, [[Landesbibliothek Oldenburg]])]]
 
[[Datei:Eike von Repgow Oldenburger Sachsenspiegel.jpg|mini|[[Eike von Repgow]] aus dem [[Oldenburger Sachsenspiegel]]<br />(um 1336, [[Landesbibliothek Oldenburg]])]]
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Das in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts anzunehmende Bedürfnis nach solchen Sammlungen ist vor allem vor dem Hintergrund der damals entstehenden Landesherrschaften zu sehen. Der Hochadel nutzte die Schwäche der Zentralmacht, um sich eigene, möglichst geschlossene Herrschaftsbereiche zu schaffen. Die schriftliche Fixierung von einzelnen Rechtsvorgängen war seit jeher wichtig gewesen, doch nun wurden nicht nur einzelne Vorgänge, sondern Handlungsgrundsätze und Prinzipien zusammengefasst. Der Sachsenspiegel ist das erste umfangreiche Rechtsbuch nicht in [[Latein]], sondern in niederdeutscher Sprache, wenngleich zuerst in Latein geschrieben. Der Sachsenspiegel war kein [[Gesetz]]. Der Autor wollte das überlieferte Recht seines [[Volksstamm|Stammes]] und das Recht als Bestandteil der christlichen Weltordnung schriftlich niederlegen. Dem Unrecht entgegenwirken und Kenntnisse des Rechts verbreiten, waren die Ziele Eike von Repgows:
 
Das in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts anzunehmende Bedürfnis nach solchen Sammlungen ist vor allem vor dem Hintergrund der damals entstehenden Landesherrschaften zu sehen. Der Hochadel nutzte die Schwäche der Zentralmacht, um sich eigene, möglichst geschlossene Herrschaftsbereiche zu schaffen. Die schriftliche Fixierung von einzelnen Rechtsvorgängen war seit jeher wichtig gewesen, doch nun wurden nicht nur einzelne Vorgänge, sondern Handlungsgrundsätze und Prinzipien zusammengefasst. Der Sachsenspiegel ist das erste umfangreiche Rechtsbuch nicht in [[Latein]], sondern in niederdeutscher Sprache, wenngleich zuerst in Latein geschrieben. Der Sachsenspiegel war kein [[Gesetz]]. Der Autor wollte das überlieferte Recht seines [[Volksstamm|Stammes]] und das Recht als Bestandteil der christlichen Weltordnung schriftlich niederlegen. Dem Unrecht entgegenwirken und Kenntnisse des Rechts verbreiten, waren die Ziele Eike von Repgows:
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{{Zitat | Text=Diz recht en habe ich selbir nicht erdacht, ez haben von aldere an uns gebracht Unse guten vorevaren. mag ich ouch, ich will bewaren, Daz min schatz under der erden mit mir nicht verwerden. Von gotis genaden die lere min sal al der werlt gemeine sin. | Quelle= | ref=<!--<ref></ref>-->}}
      
Der Autor will das althergebrachte Recht widerspiegeln:
 
Der Autor will das althergebrachte Recht widerspiegeln:
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{{Zitat | Text=spigel der saxen Sal diz buch sin genannt, wende der saxenrecht ist hir an bekant, Als an einem spigele de vrouwen ire antlitz schouwen. | Quelle= | ref=<!--<ref></ref>-->}}
      
Eike von Repgow schuf höchstens unbewusst neues Recht und hielt notfalls auch an nicht mehr gängigem Recht fest. Aus diesem Traditionalismus gewann das Rechtsbuch seine Autorität, sodass es schon bald als ein offizielles Gesetzbuch betrachtet wurde.
 
Eike von Repgow schuf höchstens unbewusst neues Recht und hielt notfalls auch an nicht mehr gängigem Recht fest. Aus diesem Traditionalismus gewann das Rechtsbuch seine Autorität, sodass es schon bald als ein offizielles Gesetzbuch betrachtet wurde.
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{{Wikisource}}
 
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{{Wiktionary}}
 
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{{Commonscat}}
   
* [http://opac.regesta-imperii.de/lang_de/suche.php?qs=&ts=Sachsenspiegel*&ps=&tags=&sprache=&objektart=alle&pagesize=20&sortierung=d&ejahr= Veröffentlichungen zum Sachsenspiegel] im Opac der [[Regesta Imperii]]
 
* [http://opac.regesta-imperii.de/lang_de/suche.php?qs=&ts=Sachsenspiegel*&ps=&tags=&sprache=&objektart=alle&pagesize=20&sortierung=d&ejahr= Veröffentlichungen zum Sachsenspiegel] im Opac der [[Regesta Imperii]]
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== Einzelnachweise ==
 
== Einzelnachweise ==
 
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[[Kategorie:Rechtsquelle des Mittelalters]]
 
[[Kategorie:Rechtsquelle des Mittelalters]]

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