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Die sogenannte „Schatzgräberei“ ist grundsätzlich legal. Lediglich das Graben nach Bodendenkmälern oder das Graben in Grabungsschutzgebieten bedarf einer amtlichen Genehmigung, andernfalls begehe man eine Ordnungswidrigkeit. Für Ordnungswidrigkeiten (wie z. B. das Falschparken) ist das Ordnungsamt zuständig und nicht dieStaatsanwaltschaft.
 
Die sogenannte „Schatzgräberei“ ist grundsätzlich legal. Lediglich das Graben nach Bodendenkmälern oder das Graben in Grabungsschutzgebieten bedarf einer amtlichen Genehmigung, andernfalls begehe man eine Ordnungswidrigkeit. Für Ordnungswidrigkeiten (wie z. B. das Falschparken) ist das Ordnungsamt zuständig und nicht dieStaatsanwaltschaft.
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''(Diese Fragen wurden von der DSU am 19. Februar 2015 der Aachener Zeitung beantwortet.)''
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''(<u>Diese Fragen wurden von der DSU am 19. Februar 2015 der Aachener Zeitung beantwortet.</u>)''<ref>https://www.aachener-zeitung.de/nrw-region/eine-genehmigung-fuer-die-schatzsuche_aid-25467349?redir=checkmobile</ref>
    
==Umfragen==
 
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