Die sogenannte „Schatzgräberei“ ist grundsätzlich legal. Lediglich das Graben nach Bodendenkmälern oder das Graben in Grabungsschutzgebieten bedarf einer amtlichen Genehmigung, andernfalls begehe man eine Ordnungswidrigkeit. Für Ordnungswidrigkeiten (wie z. B. das Falschparken) ist das Ordnungsamt zuständig und nicht dieStaatsanwaltschaft. | Die sogenannte „Schatzgräberei“ ist grundsätzlich legal. Lediglich das Graben nach Bodendenkmälern oder das Graben in Grabungsschutzgebieten bedarf einer amtlichen Genehmigung, andernfalls begehe man eine Ordnungswidrigkeit. Für Ordnungswidrigkeiten (wie z. B. das Falschparken) ist das Ordnungsamt zuständig und nicht dieStaatsanwaltschaft. |