!Auch in Niedersachsen ist das Sondeln ohne Genehmigung legal!
!Auch in Niedersachsen ist das Sondeln ohne Genehmigung legal!
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Lediglich wer gezielt nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, nachzulesen in § 12 DSchG ND. Das bestätigt auch das Oberlandesgericht Braunschweig am 20.01.2020: "Insofern ist lediglich das zielgerichtete Suchen nach Kulturdenkmalen genehmigungspflichtig."
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Lediglich wer gezielt nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, nachzulesen in § 12 DSchG ND. Das bestätigt auch das Oberlandesgericht Braunschweig am 20.01.2020: "'''Insofern ist lediglich das zielgerichtete Suchen nach Kulturdenkmalen genehmigungspflichtig.'''"[https://www.schatzsucher.wiki/images/a/ac/OLG_Braunschweig20012020.pdf]