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!Auch in Niedersachsen ist das Sondeln ohne Genehmigung legal!  
 
!Auch in Niedersachsen ist das Sondeln ohne Genehmigung legal!  
Lediglich wer gezielt nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, nachzulesen in § 12 DSchG ND. Das bestätigt auch das Oberlandesgericht Braunschweig am 20.01.2020: "Insofern ist lediglich das zielgerichtete Suchen nach Kulturdenkmalen genehmigungspflichtig."
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Lediglich wer gezielt nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, nachzulesen in § 12 DSchG ND. Das bestätigt auch das Oberlandesgericht Braunschweig am 20.01.2020: "'''Insofern ist lediglich das zielgerichtete Suchen nach Kulturdenkmalen genehmigungspflichtig.'''"[https://www.schatzsucher.wiki/images/a/ac/OLG_Braunschweig20012020.pdf]
 
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