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== Homepage der DSU ==
 
== Homepage der DSU ==
Die Geschäftsbedingungen <ref>[https://dsu-online.de/wp-content/uploads/2016/12/AGB-Beitragsordnung-2016.pdf ''AGB-Beitragsordnung'']</ref> Website des Deutschen Bundestags. Abgerufen am 3. Februar 2021.</ref> und die Beitragsordnung der DSU wurden überarbeitet und auf der Homepage veröffentlicht, so sollte eine möglichst hohe Transparenz gewährleistet werden. Der „Kodex Spartakus“ wurde verfasst, um die Stellung der DSU gegenüber den Amtsarchäologen zu manifestieren. Ferner wurde ein Infotext zum Thema Hausdurchsuchung online veröffentlicht.
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Die Geschäftsbedingungen <ref>[https://dsu-online.de/wp-content/uploads/2016/12/AGB-Beitragsordnung-2016.pdf ''AGB-Beitragsordnung'']</ref> und die Beitragsordnung<ref>AGB & Beitragsordnung 2016 [https://dsu-online.de/agb-beitragsordnung-2016]</ref> der DSU wurden überarbeitet und auf der Homepage veröffentlicht, so sollte eine möglichst hohe Transparenz gewährleistet werden. Der „Kodex Spartakus“ wurde verfasst, um die Stellung der DSU gegenüber den Amtsarchäologen zu manifestieren. Ferner wurde ein Infotext zum Thema Hausdurchsuchung online veröffentlicht.
 
Des Weiteren plant die DSU, bundesweite Fortbildungen für Sondengänger durchzuführen. Dazu werden u. a. Gespräche mit Rechtsanwälten und Mitarbeitern für Kampfmittelräumung geführt. Schulungsmaterialien wie Notizblöcke usw. werden dafür beschafft. Diese Schulungen würde die DSU gern in Zusammenarbeit mit den Amtsarchäologen durchführen, da z. B. in Hessen ab dem Jahr 2015 keine Fortbildungen für die Ehrenamtlichen mehr angeboten wurden. Leider besteht vonseiten der Amtsarchäologie weder Interesse an einer Zusammenarbeit mit der DSU noch an dem Vorhaben, eigene Fortbildungen anzubieten. By the way, die DSU ist aber nicht mehr aufzuhalten!
 
Des Weiteren plant die DSU, bundesweite Fortbildungen für Sondengänger durchzuführen. Dazu werden u. a. Gespräche mit Rechtsanwälten und Mitarbeitern für Kampfmittelräumung geführt. Schulungsmaterialien wie Notizblöcke usw. werden dafür beschafft. Diese Schulungen würde die DSU gern in Zusammenarbeit mit den Amtsarchäologen durchführen, da z. B. in Hessen ab dem Jahr 2015 keine Fortbildungen für die Ehrenamtlichen mehr angeboten wurden. Leider besteht vonseiten der Amtsarchäologie weder Interesse an einer Zusammenarbeit mit der DSU noch an dem Vorhaben, eigene Fortbildungen anzubieten. By the way, die DSU ist aber nicht mehr aufzuhalten!
    
Auch durch neue Werbemittel wie DSU-Aufkleber und DSU-Kappen stieg die Mitgliederzahl weiterhin. Die DSU präsentierte sich im Jahr 2016 zum ersten Mal mit einem eigenen Stand auf der Deutschen Schatzsucher Meisterschaft in Osburg. Die ersten Mitglieder ließen sich sogar das Logo der DSU tätowieren. Immer mehr Zeitungen berichteten mittlerweile über die Schutzgemeinschaft der Sondengänger. Die Presse- und Nachrichtenagenturen fanden in der DSU einen kompetenten Ansprechpartner.
 
Auch durch neue Werbemittel wie DSU-Aufkleber und DSU-Kappen stieg die Mitgliederzahl weiterhin. Die DSU präsentierte sich im Jahr 2016 zum ersten Mal mit einem eigenen Stand auf der Deutschen Schatzsucher Meisterschaft in Osburg. Die ersten Mitglieder ließen sich sogar das Logo der DSU tätowieren. Immer mehr Zeitungen berichteten mittlerweile über die Schutzgemeinschaft der Sondengänger. Die Presse- und Nachrichtenagenturen fanden in der DSU einen kompetenten Ansprechpartner.
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== Umfragen ==
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==Umfragen==
 
Die erste Umfrage der DSU wurde auf ihrer Homepage veröffentlicht. Die Sondengänger sollten darüber abstimmen, ob die DSU gegen eine Gesetzesänderung in Schleswig-Holstein vorgehen soll. Trotz massiver Manipulationsversuche vonseiten der Amtsarchäologie („Wir haben eure IPs“ usw.) stimmten fast 74 % der Teilnehmer dafür. Momentan laufen mehrere Klagen gegen das Land Schleswig-Holstein.
 
Die erste Umfrage der DSU wurde auf ihrer Homepage veröffentlicht. Die Sondengänger sollten darüber abstimmen, ob die DSU gegen eine Gesetzesänderung in Schleswig-Holstein vorgehen soll. Trotz massiver Manipulationsversuche vonseiten der Amtsarchäologie („Wir haben eure IPs“ usw.) stimmten fast 74 % der Teilnehmer dafür. Momentan laufen mehrere Klagen gegen das Land Schleswig-Holstein.
 
Nebenbei unterstützte und begleitete die DSU den [[Barbarenschatzprozess|Prozess]] um den „Barbarenschatz von Rülzheim“ durch alle gerichtlichen Instanzen. Die Arbeit unzähliger Stunden hatte sich am Ende gelohnt. Alle Haftstrafen, von Amts- und Landgerichten ausgesprochen, wurden schließlich aufgehoben. Das Gericht verhängte am Ende nur einen „Denkzettel“ gegen den Finder und folgte damit der Argumentation der DSU, dass der Schatz nicht automatisch nach § 20 DSchG Rheinland-Pfalz in das Eigentum des Landes gefallen war. Für die Sondengänger in Deutschland und somit auch für die DSU war dieses Urteil enorm wichtig, zeigte es doch deutlich, dass die Suche mit einem Metalldetektor generell nicht genehmigungspflichtig ist – denn dafür wurde der Sucher weder angezeigt noch verurteilt.
 
Nebenbei unterstützte und begleitete die DSU den [[Barbarenschatzprozess|Prozess]] um den „Barbarenschatz von Rülzheim“ durch alle gerichtlichen Instanzen. Die Arbeit unzähliger Stunden hatte sich am Ende gelohnt. Alle Haftstrafen, von Amts- und Landgerichten ausgesprochen, wurden schließlich aufgehoben. Das Gericht verhängte am Ende nur einen „Denkzettel“ gegen den Finder und folgte damit der Argumentation der DSU, dass der Schatz nicht automatisch nach § 20 DSchG Rheinland-Pfalz in das Eigentum des Landes gefallen war. Für die Sondengänger in Deutschland und somit auch für die DSU war dieses Urteil enorm wichtig, zeigte es doch deutlich, dass die Suche mit einem Metalldetektor generell nicht genehmigungspflichtig ist – denn dafür wurde der Sucher weder angezeigt noch verurteilt.
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==Youtube==
 
<youtube>E-JflMHSiWU</youtube>
 
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Nach Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 17.01.2019 – Az.: 71 OWi 7/18 – ist die Beschlagnahme von Suchgeräten und Funden rechtswidrig, wenn die beschlagnahmten Funde keine archäologische Bedeutung haben. Eine Kopie des Originaltextes ist auf der Homepage www.dsu-online.de im SERVICE-Bereich veröffentlicht.#
 
Nach Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 17.01.2019 – Az.: 71 OWi 7/18 – ist die Beschlagnahme von Suchgeräten und Funden rechtswidrig, wenn die beschlagnahmten Funde keine archäologische Bedeutung haben. Eine Kopie des Originaltextes ist auf der Homepage www.dsu-online.de im SERVICE-Bereich veröffentlicht.#
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== Literatur ==
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==Literatur ==
* [[https://www.buendnis-mut.de/mediapool/109/1096844/data/Wasser/150226-Weser_Kurier-Seite-Leserbriefe.pdf DSU zum Barbarenschatz]]: ''Schatzsucher sieht sich als ehrlichen Finderund nicht als Golddieb'' BREMEN (HB/25.02), Weser Kurier.
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*[[https://www.buendnis-mut.de/mediapool/109/1096844/data/Wasser/150226-Weser_Kurier-Seite-Leserbriefe.pdf DSU zum Barbarenschatz]]: ''Schatzsucher sieht sich als ehrlichen Finderund nicht als Golddieb'' BREMEN (HB/25.02), Weser Kurier.
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== Weblinks ==
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==Weblinks==
* [http://www.dsu-online.de DSU-Online] – Homepage der Deutschen Sondengänger Union (deutsch)
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*[http://www.dsu-online.de DSU-Online] – Homepage der Deutschen Sondengänger Union (deutsch)
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== Einzelnachweise ==
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==Einzelnachweise==
 
<references />
 
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