Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:  +
[[Datei:1920px-Flag of Mecklenburg-Western Pomerania.svg.png|mini|Flagge Mecklenburg-Vorpommerns]]
 
{{Infobox Genehmigung}}
 
{{Infobox Genehmigung}}
 
==Genehmigung==
 
==Genehmigung==
[[Datei:1920px-Flag of Mecklenburg-Western Pomerania.svg.png|mini|Flagge Mecklenburg-Vorpommerns]]
+
 
 
Das Suchen nach Schätzen und Wertgegenständen, das Ausgraben von Schätzen und Wertgegenständen sowie das Heben von Schätzen und Wertgegenständen in Mecklenburg-Vorpommern bedarf keiner amtlichen Genehmigung. Lediglich Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der amtlichen Genehmigung, nachzulesen in § 12 Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Diese Genehmigung erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der höheren Denkmalschutzbehörde.
 
Das Suchen nach Schätzen und Wertgegenständen, das Ausgraben von Schätzen und Wertgegenständen sowie das Heben von Schätzen und Wertgegenständen in Mecklenburg-Vorpommern bedarf keiner amtlichen Genehmigung. Lediglich Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der amtlichen Genehmigung, nachzulesen in § 12 Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Diese Genehmigung erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der höheren Denkmalschutzbehörde.
  

Navigationsmenü