Das Suchen nach Schätzen und Wertgegenständen, das Ausgraben von Schätzen und Wertgegenständen sowie das Heben von Schätzen und Wertgegenständen in Mecklenburg-Vorpommern bedarf keiner amtlichen Genehmigung. Lediglich Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der amtlichen Genehmigung, nachzulesen in § 12 Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Diese Genehmigung erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der höheren Denkmalschutzbehörde. | Das Suchen nach Schätzen und Wertgegenständen, das Ausgraben von Schätzen und Wertgegenständen sowie das Heben von Schätzen und Wertgegenständen in Mecklenburg-Vorpommern bedarf keiner amtlichen Genehmigung. Lediglich Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der amtlichen Genehmigung, nachzulesen in § 12 Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Diese Genehmigung erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der höheren Denkmalschutzbehörde. |