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Die Seite wurde neu angelegt: „== Landgerichts Frankenthal == Am 08.02.2018 fand um 9:15 Uhr der fünfte Prozesstag im Barbarenschatzprozess (6 Ns 5114 Js 14230/13(2)) im Sitzungssaal 20 des…“
== Landgerichts Frankenthal ==
Am 08.02.2018 fand um 9:15 Uhr der
fünfte Prozesstag im Barbarenschatzprozess
(6 Ns 5114 Js 14230/13(2))
im Sitzungssaal 20 des Landgerichts
Frankenthal statt.
Nötig wurde das, nachdem die Generalstaatsanwaltschaft
dem zuvor angebotenen
Vergleich nicht zustimmen wollte.
Trotz des Angebots vonseiten des Finders
Benjamin Czerny, dem Land Rheinland-
Pfalz den Schatz zu überlassen, forderten
im Hintergrund offenbar mächtige Personen
oder Gruppierungen eine Verurteilung
des ehrlichen Schatzfinders. Ob diese Order
nur aus der Generalstaatsanwaltschaft
oder vielleicht sogar vom Justizminister
des Landes, Herrn Herbert Mertin (FDP),
ausging, werden wir wohl niemals erfahren

Das Gericht ging vermutlich zu diesem
Zeitpunkt von weiteren Terminen aus und
hatte vorsorglich als Fortsetzungstermine
den 21. und 22. 02. 2018 vorgesehen.
Noch vor der Eröffnung des Prozesses
ruft Richterin Blankenhorn die beiden Anwälte
des Barbarenschatzfinders Czerny,
Rechtsanwalt Menzendorff (Frankfurt) und
Rechtsanwalt Ernemann (Landau/Pfalz) zu
einem nichtöffentlichen Gespräch in einen
separaten Raum.
Die Zuschauer und geladenen Sachverständigen
müssen sich somit zunächst
über eine Stunde, bis 10:21 Uhr, gedulden,
bis die Protagonisten wieder zurück
sind und der Prozess fortgesetzt werden
kann.
Offensichtlich besteht vonseiten der Richterin
weiterer Klärungsbedarf.
Zu Beginn begrüßt Richterin Blankenhorn
alle Anwesenden und ruft Frau Dr. Dr. hc.
Barbara Deppert-Lippitz als sachverständige
Zeugin in den Zeugenstand.
Der Barbarenschatzprozess
- Finale -
Frau Deppert-Lippitz ist 78 Jahre alt und
seit 1991 die einzige öffentlich bestellte
und vereidigte Sachverständige für klassische
Antiken der IHK Frankfurt am Main.
Einführend gibt sie Auskunft zu ihrem Lebenslauf.
Sie sei promovierte Archäologin,
Fachbereiche „Kunst und klassische Antiken“,
aus Frankfurt am Main.
Als Wissenschaftlerin habe sie sich u. a.
mit spätantiken Fibeln (Gewandnadeln)
aus dem gleichen Zeitraum wie der „Barbarenschatz“,
nämlich dem 4. bis 5. Jahrhundert
n. Chr. beschäftigt. Spezialisiert
sei sie zudem auf die Bestimmung und Begutachtung
römischer Silber- und Goldvasen.
Weiterhin berichtet die Sachverständige,
dass sie für ihr herausragendes Engagement
bei der Rückgabe von antikem Raubgut
nach Rumänien einen Ehrendoktortitel
erhalten habe. In diesem Zusammenhang
habe sie einige Veröffentlichungen publiziert
(z. B. Combating the Criminality
against the European Cultural Heritage).
Insbesondere habe ihre Veröffentlichung
„Das Goldgefäß aus dem Irak“ Beachtung
gefunden.
Frau Deppert-Lippitz liefert darin den ausführlichen
Nachweis, dass dieses angeblich
antike Raubgut, das vom Hessischen
Landeskriminalamt Abteilung Kulturgüterschutz
in Zusammenarbeit mit dem Römisch-
Germanischen Zentralmuseum in
Mainz (RGZM) –, in einem feierlichen Akt
an die Republik Irak zurückgegeben worden
sei, nichts weiter als eine plumpe Fälschung
sei. (https://www.bonadea.net/)
„Ich bin ein Freund von Fakten“, sagt die
Sachverständige vor Gericht und fährt
fort: „Ich habe das Gefühl, dass einiges
manipuliert wurde.“ Plötzlich wird es still
im Gerichtssaal.
Die Köpfe der Amtsarchäologen neigen
sich betroffen nach unten und Deppert-
Lippitz vereint die Aufmerksamkeit im Gerichtssaal.
„Das Vorgehen der Archäologen gegen
Detektoristen finde ich nicht gut“, bezieht
sie Stellung.Die Amtsarchäologen würden
beispielsweise behaupten, dass sie durch
die Zerstörung des „Fundkontext“ (Befund
oder beobachtbare oder messbare
Fundumstände unter https://de.wikipedia.
org/wiki/Befund_(Arch%C3%A4ologie))
keine wissenschaftlichen Aussagen treffen
könnten.
„Ich habe zwei Minuten gebraucht, um von
Herrn Czerny alles Wichtige zu erfahren“,
sagt Deppert-Lippitz.
Vor diesem Hintergrundwissen vertrete sie
die Meinung, dass es sich bei dem Barbarenschatz
von Rülzheim nur um eine Verbergung
handeln könne.
Die Gegenstände seien dabei in der Reihenfolge
des Wertes vergraben worden.
„Das Wertvollste, die Goldapplikationen,
haben ganz unten gelegen“, sagt sie.
Ganz oben habe der römische Klappstuhl
gelegen. Während der Ausführungen von
Deppert-Lippitz fällt ihr Richterin Blankenhorn
wiederholt ins Wort und versucht, ihr
Worte in den Mund zu legen. Es entsteht
der Eindruck, dass Blankenhorn gerne von
Deppert-Lippitz hören würde, sie würde
den Barbarenschatz als „von besonderem
wissenschaftlichem Wert“ einschätzen.
Doch Deppert-Lippitz bleibt ihrer Linie
treu und konstatiert: „Der Fund ist eine
archäologische Herausforderung!“ „Ja,
aber dann ist der Schatz ja irgendwie doch
auch von besonderer wissenschaftlicher
Bedeutung“, erwidert die Richterin. Doch
Deppert-Lippitz schüttelt nur den Kopf und
verneint.
Auf die Frage der Richterin an Frau Deppert-
Lippitz nach dem Alter der Funde antwortet
sie, dass die Objekte ebenso aus
dem 4. Jahrhundert stammen könnten.
Da man keine Endmünze gefunden habe,
sollte man die genaue Datierung detailliert
überprüfen. Die Einordnung der Funde in
eine bestimmte Zeit würde damit den „besonderen
wissenschaftlichen Wert“ ausmachen.
„Schätze sind in der Regel Zufallsfunde“,
berichtet Deppert-Lippitz. Als Beispiel benennt
sie den Schatz von Mildenhall.
2 Ein Bauer in der englischen Grafschaft
Suffolk sei 1942 beim Pflügen auf den
Schatz gestoßen, der eine Datierung ins 4.
Jahrhundert n. Chr. erhalten habe.
Deppert-Lippitz sagt, dass die Datierung
ins 4. oder 5. Jahrhundert völlig andere
Zusammenhänge ergebe.
Gerne hätte das Gericht von der Zeugin
gehört, dass es sich bei den Objekten um
ein Ensemble handele. Dann hätte man
vermutlich als nächsten Schritt das Ganze
als ein Ensembledenkmal deklariert, um
eine „besondere wissenschaftliche Bedeutung“
zu erklären.
[Ein Ensembledenkmal ist eine Gruppe von
Objekten, die gemeinsam ein Kulturdenkmal
bilden. Damit hätten die Archäologen,
die Staatsanwaltschaft und das Gericht
ihr Ziel erreicht, Benjamin Czerny seinen
Fund nach § 20 DSchG Rheinland-Pfalz abzunehmen
und ihn wegen Unterschlagung
zu verurteilen. – Anm. d. Verf.]
Doch Dr. Dr. hc. Barbara Deppert-Lippitz
stimmt diesem nicht zu. Sie sagt: „Die Objekte
wurden zusammengerafft und sind
daher kein Ensemble.“
Man habe das Wertvollste nach unten in
ein gegrabenes Loch gelegt. Darüber seien
die Silberschalen platziert worden – eine
davon sei primitiv geteilt worden, wahrscheinlich
durch ein großes Messer. Dabei
sei es nur um das Material gegangen.
Den Klappstuhl habe man oben auf die
Objekte in das Loch gelegt und das Ganze
mit Erde bedeckt.
Zu den Aussagen der Archäologen und ihrer
Gutachter nimmt die Zeugin folgendermaßen
Stellung: „Je weniger man weiß,
umso mehr kann man sich ausmalen.“
Weiterhin sagt sie, dass Funde, bei denen
Räuber ihre Beute versteckten, bekannt
seien. „Nur andere Schatzfunde waren viel
größer, bestanden zum Beispiel aus mehreren
Silbertellern.“
Deppert-Lippitz gesteht den Archäologen
zu, dass sie immer die Hoffnung auf kultische
Funde habe würden. Die Amtsarchäologen
von der Generaldirektion Kulturelles
Erbe (GDKE) Rheinland-Pfalz hatten
zuerst behauptet, dass es sich bei den Objekten
um Grabbeigaben einer wichtigen
Person aus der Zeit des 5. Jahrhunderts
handeln würde.
Die Sachverständige entgegnet, dass man
dann Knochen oder Aschereste gefunden
hätte, wie bei anderen Gräbern aus dieser
Zeit.
Dann seien die Barbarenschatzobjekte
eben Teile eines Totenopfers gewesen,
antworten die Archäologen später und
versuchen mehrfach, einen Bogen vom
Rülzheimer Barbarenschatz auf pfälzische
Hunnen zu schlagen – auch der Name Attila,
Herrscher des Reitervolks aus Osteuropa,
fällt mehrfach.
So lässt der Leiter der Direktion Landesarchäologie,
Dr. Ulrich Himmelmann, in einem
Artikel in der Zeitung „Volksfreund“
verlautbaren: „Vielleicht handelt es sich
um ein sogenanntes ‚Totenopfer‘, eine im
hunnischen Gebiet in dieser Zeit typische
Bestattungsform hochgestellter Personen.“
Doch die Gutachterin lässt die Träume der
Archäologen von einem Attila in der Pfalz
im Gerichtsaal schnell zerplatzen.
Sie führt aus, dass Totenopfer bei Gräbern
hochrangiger Bestattungen in der Wissenschaft
wohl bekannt seien, bei einem Totenopfer
für einen Krieger wie Attila aber
sicherlich Waffen und Pferdegeschirr als
Opfer beigelegt worden wären, wie man
es aus anderen erforschten Totenopfern
kennen würde.
Kultisch passe das nicht zusammen, sagt
sie. Auch Rechtsanwalt Menzendorff will
anscheinend den Amtsarchäologen keinen
Glauben schenken und bemerkt lächelnd,
ob man vielleicht bereits von einer Schmähung
des Attila reden könnte, wenn man
dem angeblichen Totenopfer für einen tapferen
Krieger einen Frauenklappstuhl und
zwei Schminkspiegel opferte.
Obwohl der Schwindel des angeblichen Totenopfers
längst enttarnt worden war, versucht
ein Archäologe, die Glaubwürdigkeit
der Amtsarchäologen zu retten und behauptet
schnell, dass gerade diese Besonderheit
den Barbarenschatz von Rülzheim
zu einem Fund von „besonderer wissenschaftlicher
Bedeutung“ mache.
Auch wenn die Archäologen eine andere
Meinung vertreten würden, sei der Barbarenschatz
von Rülzheim lediglich ein Teil
einer versteckten Beute und daher nicht
von besonderem wissenschaftlichen Wert
– kein Stück erfülle diese Voraussetzungen.
Er unterstreiche lediglich die Größe anderer
solcher Funde, sagt Deppert-Lippitz.
Damit ein Fund besonderen wissenschaftlichen
Wert hat, könne er z. B. im Zusammenhang
mit einem historischen Ereignis
stehen, sollte von gewisser Qualität sein
und müsse ein Ensemble bilden.
Die Qualität des Barbarenschatzes bezeichnet
Deppert-Lippitz als „bescheiden“.
Sie führt aus, dass der Schatzfund ein
schlichtes Beispiel spätantiker Schmiedekunst
sei. Er sei aber nichts Besonderes,
da es dank der Metalldetektoristen
eine Schwemme von antiken Klappstühlen
gebe. Es würden aber deutlich eindrucksvollere
Stühle existieren, sagt sie weiter:
„Ist nicht weltbewegend – lediglich eine
Stuhlschwemme!“
Der Fund sei „eher ein Kuriosum“, fährt
sie fort und beziffert den Materialwert auf
etwa 44.000 €. Eine kaputte Silberschale
löse bei keinem Sammler Begeisterung
aus und sei daher schlecht zu verkaufen.
Die Restaurierungskosten des Klappstuhls
seien doch viel höher gewesen als der Verkaufspreis.
Auch die deutschen Museen
würden – nicht mehr wie früher – solche
Objekte aufkaufen, sagt Deppert-Lippitz.
Der Barbarenschatz sei nur für wenig Geld
verkäuflich gewesen und sei kein Fund, der
unsere Sicht auf diese Epoche verändern
würde, fügt Deppert-Lippitz an. Er sei lediglich
eine Ergänzung und eine wissenschaftliche
Bedeutung sei gegeben – aber
eben keine besondere! Wie schon gesagt,
ein Kuriosum, sagt Deppert-Lippitz. Der
Schatz sei von lokalem Interesse und werfe
höchstens die Frage auf: Warum sind die
Verberger nicht zurückgekommen?
Der Barbarenschatz habe nur Materialwert,
merkt sie an. In ihrem Gutachten selbst
findet Deppert-Lippitz deutlichere Worte
für die Bewertung der kulturhistorischen
Bedeutung des Fundes von Rülzheim und
zitiert aus einem Aufsatz des österreichischen
Archäologen Prof. Dr. R. Karl: „ …
es handelt sich dabei um einen der sicherlich
zahllosen ‚Schätze‘, die in den Wirren
des 5. Jahrhunderts nach Christus von irgendwem
aus irgendwelchen Gründen an
irgendeinem Ort, der heute in Rheinland-
Pfalz liegt, im Boden vergraben wurde.
Er gleicht damit vielen anderen ähnlichen
solchen ‚Schatzfunden‘ und sagt uns – außer
über sich selbst und ein an sich unbedeutendes
historisches Ereignis, nämlich
seine Vergrabung – archäologisch nur sehr
wenig Neues, auch wenn man sich viel darüber
zusammenphantasieren kann …“
Als Nächstes befragt die Richterin den Archäologen
Hans-Ulrich Voß von der Römisch-
Germanischen Kommission des
Deutschen Archäologischen Instituts
(DAI).
Dieser kam in seinem Gutachten zu einem
völlig anderen Ergebnis. Ihm zufolge
handele es sich um einen Fund von nahezu
gesamteuropäischer Bedeutung. Zur
Verwunderung einiger Prozessbeobachter
hatte das Gericht den Amtsarchäologen
des DAI, der auf seiner Internetseite deutlich
seine Zusammenarbeit mit verschiedenen
Landesdenkmalämtern hervorhebt,
zu einem unabhängigen Gutachten über
den Barbarenschatz berufen.
Voß macht Angaben zu seiner Person und
erklärt vor Gericht, dass er kein klassischer
Archäologe sei. Er habe sich hauptsächlich
mit der Frühgeschichte Mitteleuropas, der
römischen Kaiserzeit und Völkerwanderungszeit
(1.–6. Jahrhundert n. Chr.) beschäftigt.
Den Zuhörern fällt sofort sein gewöhnungsbedürftiger
Sprachstil auf. Offenkundig ist
er äußerst nervös und wählt daher sehr
bedacht jedes Wort. Das klingt abgehackt
und den Zuhörern fällt es schwer, sich auf
seinen Vortrag zu konzentrieren, da der
Sachverständige zwischen jedes seiner
Worte ein „Ähhh“ setzt. Teilweise gelingt
es Voß sogar, ein „Ähhh“ innerhalb eines
zusammengesetzten Wortes zu äußern.
Das Ergebnis ist dann z. B. ein „Ähhh-
KlappÄhhh-Stuhl-Ähhh“.
Voß berichtet dem Gericht von seinem
Gutachten und stellt erneut fest, dass es
sich bei dem Barbarenschatz um ein Sammelsurium
an verschiedenen Funden handele.
Teilweise würden die Objekte aus der ersten
Hälfte des 5. Jahrhunderts stammen,
andere wie die Spiegel seien aus dem 2.
Jahrhundert.
Der Gutachter erzählt, dass solche Silberschalen
zu römischer Zeit vom Kaiser verschenkt
worden seien.
Er spricht zunehmend leiser und ist selbst
in der ersten Zuschauerreihe kaum noch
zu verstehen.
Der Schatz sei, seiner Meinung nach, von
„besonderem wissenschaftlichem Wert“,
da es einen solchen Fund in dieser Zusammensetzung
noch nicht gegeben habe. Im
nächsten Satz merkt Voß allerdings an,
dass er selbst kein Spezialist für römisches
Silber sei.
[Da stellt sich die Frage: Warum hat das
Landgericht Frankenthal gerade diesen
Archäologen ausgesucht, um ein Gutachten
über römisches Silber zu erstellen?
Gibt es in Deutschland keine anderen, vielleicht
sogar unabhängigen, Archäologen
aus diesem Fachgebiet? – Anm. d. Verf.]
Voß erklärt, dass seiner Meinung nach der
Schatz ein Totenopfer gewesen sei und
dass die Wissenschaft durch den Fund bereichert
worden sei. Er glaube, dass Czerny
genau gewusst habe, welch besonderen
Schatz er gefunden habe.
Als nächster wurde sein Kollege, der Archäologie-
Professor Rupert Gebhard in
den Zeugenstand gerufen. Prof. Gebhard
ist seit 2010 leitender Sammlungsdirektor
der Archäologischen Staatssammlung
München. Gebhard beziffert den Versicherungswert
des Fundes auf 425.000 bis
575.000 €.
Rechtsanwalt Ernemann macht eine Eingabe,
indem er dem Gericht mitteilt, dass
Benjamin Czerny auf den Schatz zugunsten
des Berechtigten verzichten würde.
Die Anwälte Menzendorff und Ernemann
legen dar, dass Czerny den Schatz von Anfang
an nicht behalten habe wollen.
Richterin Blankenhorn erklärt, dass ihrer
Meinung nach Czerny sehr wohl gewusst
habe, was er gefunden hatte. Eine persönliche
Vorwerfbarkeit gegen Czerny sei
nicht haltbar gewesen – er könne nicht
mehr wissen als die Sachverständigen
des Gerichts und es gebe erhebliche Unterschiede
in der Bewertung des Schatzfundes.
Die besondere wissenschaftliche
Bedeutung des Barbarenschatzes könne
aber vor Gericht nicht endgültig geklärt
werden.
Czerny habe die Dauer der Abgabefrist
[Diese Frist ist rechtlich nicht genau bestimmt
oder festgelegt– Anm. d. Verf.]
allerdings überschritten, daher setze das
Gericht eine Geldstrafe zur Bewährung
aus – dieses solle als Verwarnung dienen.
Richterin Blankenhorn stellt weiterhin fest,
dass die Welt durch den Schatzfund bereichert
worden sei.
Der Staatsanwalt fügt hinzu, dass auch
ihm durch die Gutachter die besondere
wissenschaftliche Bedeutung des Fundes
nicht klar geworden sei. Von Czerny habe
man nicht verlangen können, dass er all
das habe wissen sollen.
Strafrechtlich könne man ihm das nicht
vorwerfen, sagt der Staatsanwalt. Er persönlich
finde das Sondengehen, dem Czerny
nachgeht, gut – aber nur, solange man
die Schätze nicht unterschlägt.
Richterin Blankenhorn spricht eine Verwarnung
gegen Benjamin Czerny aus. Die
30 € zu 90 Tagessätzen (2700 €) sollen
nach § 59 StGB (Verwarnung mit Strafvorbehalt)
(https://dejure.org/gesetze/
StGB/59.html) zur Bewährung ausgesetzt
werden. 500 € solle Czerny an den Speyrer
Dombauverein überweisen, sagt Richterin
Blankenhorn – ein Denkzettel. Diesen Betrag
könne er in Raten zu 50 € überweisen.
Das Besondere des Verfahrens sei, dass
die besondere wissenschaftliche Bedeutung
nicht habe festgestellt werden können,
sagt die Richterin. Trotzdem habe
Benjamin Czerny die Rechte des Grundstückseigentümers
verletzt.
Zu seinen Gunsten spreche, für die Richterin,
dass Czerny nicht vorbelastet sei und
dass ohne den Finder der Schatz nicht im
Museum wäre.
Für das Gericht sei der Vortrag der Archäologen
nicht überzeugend, daher trägt die
Hälfte der Kosten der Staat wegen eines
Teilerfolges des Klägers.
Nach der Urteilsverkündung spreche ich
kurz mit dem Staatsanwalt. Dieser scheint
mit dem Ausgang des Prozesses zufrieden
zu sein.
Auf meine Frage an Richterin Blankenhorn,
was ich denn jetzt tun solle, wenn
ich einen ähnlichen Schatz finden würde,
antwortet sie, dass ich den Fund am besten
der Polizei melden solle.
Diese Antwort überrascht mich doch ein
wenig. Keine Meldung bei den Amtsarchäologen?
Der Polizei? Das wirft bei mir
einige Fragen auf.
Mehr Details und Insiderwissen zum Barbarenschatz
von Rülzheim und den Prozess
gibt es jetzt auch in Buchform.
Das Buch von Axel Thiel von Kracht und
Benjamin Czerny, erschienen
beim EVZ-Verlag
gibt es unter: www.
schatzsucher-magazine.
de.
Autor/Layout/Fotos:
Axel Thiel von Kracht

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