Magnetangeln

Aus Schatzsucher.Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Neodym-Magnet zum Magnetangeln

Magnetangeln, auch Magnetfischen, bezeichnet die Suche nach ferromagnetischen Gegenständen, meist mit einem aus einer Neodym-Eisen-Bor-Legierung bestehenden Dauermagneten, in Gewässern.

Bergemagnete gibt es in verschiedenen Größen und Stärken. Besonders leistungsstark sind sog. Neodym-Magnete. Diese bestehen aus einer Eisen-Bor-Legierung (Nd2Fe14B) - der Werkstoff, aus dem derzeit die stärksten Dauermagnete hergestellt werden.Die ungewohnt hohe Stärke dieser Magnete kann allerdings Gefahrensituationen hervorrufen.

Bei größeren NdFeB-Magneten kann es schnell zu Quetschungen, z.B. der Finger oder Hände kommen. Bei Nichtbeachtung von Sicherheitsabständen zu eisenhaltigen Materialien wie Eisen oder anderen Magneten sollte der Sucher nicht mit seinen Fingern dazwischen kommen.

Achtung: Das ist kein Spaß!

Dabei wird der Magnet meistens mittels einer Schnur oder einem Seil befestigt und wiederholt ins Wasser geworfen.

Magnetangler auf Brücke

Rechtliche Situation in Deutschland

Die rechtliche Situation in Deutschland ist eindeutig, da generell die Denkmalschutzgesetze der Bundesländern nicht betroffen sind. Die Denkmalschutzgesetze regeln vor allem das gezielte Graben nach Boden- bzw. Kulturdenkmalen - also Bodeneingriffe.

Natürlich sollte vor dem Magnetangeln an privaten Gewässern eine Erlaubnis eingeholt werden.

Zusätzlich ist darauf zu achten, dass nach dem Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)[1] für einige Gewässer außschließlich der Bund die Verantwortung trägt und nicht die Länder.

Sollte man ein Bodendenkmal finden, gelten in Deutschland zwei alternative Regelungen: die Behandlung nach der „Hadrianischen Teilung“ oder die Behandlung nach dem Schatzregal. Von der Hadrianischen Teilung weichen die meisten Bundesländer durch die Öffnungsklausel in Art. 73 EGBGB ab und machen bei Bodendenkmälern vom staatlichen Aneignungsrecht Gebrauch. Der Finder unterliegt einer Anzeigepflicht nach allen Landesdenkmalschutzgesetzen. So schreibt § 11 Abs. 2 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes vor, dass der Entdecker, der Verfügungsberechtigte des Gewässers sowie der Leiter der Arbeiten, bei denen der Fund entdeckt wurde, eine Fundanzeige zu erstatten haben.

In 15 der 16 deutschen Bundesländer enthalten die Denkmalschutzgesetze eine Vorschrift, die das Schatzregal vorsieht.

Die einzige Ausnahme ist Bayern, das als einziges Land über kein Schatzregal verfügt. Es kann sich jedoch trotzdem herausragende Funde aufgrund anderer Bestimmungen (z. B. Ablieferung gegen Entschädigung) sichern und auch unabhängig von der Eigentumsfrage einer wissenschaftlichen Bearbeitung zuführen.

Umwelt

Obwohl Magnetfischen in den meisten Fällen zu einem saubereren Gewässer beiträgt, kann es auch schädlich sein. So kann man dem biologischen Gleichgewicht schaden, wenn man zu Laichzeiten Magnetfischen betreibt. Dies gilt besonders für Gewässer mit bedrohten Arten.

Gefahren

Immer wieder werden beim Magnetfischen Kampfmittel wie Munition oder Waffen, die in der Regel aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg stammen, geborgen. Durch Rost oder Verschmutzungen sind diese für Laien häufig nicht auf den ersten Blick als solche erkennbar und bergen ein starkes Gefährdungspotential. Die Hamburger Umweltbehörde warnt daher vor dem Magnetangeln und bezeichnet es als „gefährliches Hobby“.

Siehe auch

Literatur

Axel Thiel von Kracht, Das Magnetangel Kompendium, EVZ-Verlag, ISBN 978-3-947254-01-9

Weblinks

Das Magnetangel Kompendium

Einzelnachweise