− | Lediglich wer gezielt nach Bodendenkmälern gräbt oder diese mit technischen Hilfsmitteln sucht, bedarf hierfür der schriftlichen Genehmigung der Landesarchäologie. Dies gilt entsprechend für das Suchen und Bergen von Kulturdenkmälern aus einem Gewässer, nachzulesen in § 16 BremDSchG. | + | Lediglich wer gezielt nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, nachzulesen in § 12 DSchG ND. Das bestätigt auch das Oberlandesgericht Braunschweig am 20.01.2020: "Insofern ist lediglich das zielgerichtete Suchen nach Kulturdenkmalen genehmigungspflichtig." |