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== Fundumstände ==
 
== Fundumstände ==
Im Frühjahr 2014 erregte der spätantike Hort öffentliche Aufmerksamkeit, der vom Metallsucher Benjamin Mike Czerny unter dem Druck von Ermittlungen dem [[Rheinland-Pfalz|rheinland-pfälzischen]] Landesamt für Denkmalpflege (Landesarchäologie Ende Dezember 2013 der [[Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz]]) übergeben wurde. Die nicht genehmigten [[Ausgrabung]]en haben wertvolle Informationen zu dem Schatz vernichtet.<ref>[http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst/mainzer-raubfund-ist-es-der-ganze-barbarenschatz-12810127.html ''Ist es der ganze Barbarenschatz? '' faz.net vom 19. Februar 2014]</ref><ref>[http://archaeologik.blogspot.de/2014/02/ein-rauber-im-zauberwald-die.html ''Ein Räuber im Zauberwald – die Vernichtung einer Quelle zur Völkerwanderungszeit.'' Archaeologik (21. Februar 2014)].</ref>
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Im Frühjahr 2014 erregte der spätantike Hort öffentliche Aufmerksamkeit, der vom Metallsucher Benjamin Mike Czerny freiwillig dem [[Rheinland-Pfalz|rheinland-pfälzischen]] Landesamt für Denkmalpflege (Landesarchäologie Ende Dezember 2013 der [[Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz]]) übergeben wurde.  
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Zu den Umständen der Niederlegung des Hortes lassen sich wegen der unsachgemäßen Bergung des Schatzsuchers nur noch bedingt Aussagen treffen. Reguläre archäologische Ausgrabungen, die als [[Blockbergung]] erfolgt wären, hätten zeigen können, ob der Hort in einer Holzkiste lag, rasch abgelegt oder sorgfältig verborgen wurde. Aus einer exakten Lagedokumentation und bodenkundlichen Analysen hätten Informationen zur Rekonstruktion der goldverzierten Objekte gewonnen werden können.
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Zu den Umständen der Niederlegung des Hortes lassen sich nur noch bedingt Aussagen treffen.  
    
Der Schatzsucher wurde Anfang 2015 vom [[Amtsgericht Speyer]] wegen [[Unterschlagung (Deutschland)|Unterschlagung]] zu einer [[Freiheitsstrafe]] von 15 Monaten auf [[Bewährung]] verurteilt.<ref>[http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/barbarenschatz-bewaehrung-wegen-unterschlagung-13450262.html ''Finder erhält Bewährungsstrafe wegen Unterschlagung.''] faz.net vom 25. Februar 2015</ref> Da der Verurteilte [[Berufung (Recht)|Berufung]] einlegte, kam der Fall Anfang 2016 neu zur Verhandlung.<ref>[http://dradiowissen.de/beitrag/schatzsuche-prozess-gegen-schatzfinder ''Vorsicht Schatzfinden''] bei [[DRadio Wissen]] vom 25. Januar&nbsp;2016</ref> Dies führte zu einer Verurteilung durch das [[Landgericht Frankenthal (Pfalz)]] zu acht Monaten Haft auf Bewährung und einer Zahlung von 2000 Euro an die [[Deutsche Stiftung Denkmalschutz]]. Der Verteidiger kündigte gegen das Urteil [[Revision (Recht)|Revision]] an.<ref> [http://www.sueddeutsche.de/panorama/frankenthal-barbarischer-glanz-1.2834226 ''Barbarischer Glanz''] in: [[Süddeutsche Zeitung]] vom 25.&nbsp;Januar 2016</ref>
 
Der Schatzsucher wurde Anfang 2015 vom [[Amtsgericht Speyer]] wegen [[Unterschlagung (Deutschland)|Unterschlagung]] zu einer [[Freiheitsstrafe]] von 15 Monaten auf [[Bewährung]] verurteilt.<ref>[http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/barbarenschatz-bewaehrung-wegen-unterschlagung-13450262.html ''Finder erhält Bewährungsstrafe wegen Unterschlagung.''] faz.net vom 25. Februar 2015</ref> Da der Verurteilte [[Berufung (Recht)|Berufung]] einlegte, kam der Fall Anfang 2016 neu zur Verhandlung.<ref>[http://dradiowissen.de/beitrag/schatzsuche-prozess-gegen-schatzfinder ''Vorsicht Schatzfinden''] bei [[DRadio Wissen]] vom 25. Januar&nbsp;2016</ref> Dies führte zu einer Verurteilung durch das [[Landgericht Frankenthal (Pfalz)]] zu acht Monaten Haft auf Bewährung und einer Zahlung von 2000 Euro an die [[Deutsche Stiftung Denkmalschutz]]. Der Verteidiger kündigte gegen das Urteil [[Revision (Recht)|Revision]] an.<ref> [http://www.sueddeutsche.de/panorama/frankenthal-barbarischer-glanz-1.2834226 ''Barbarischer Glanz''] in: [[Süddeutsche Zeitung]] vom 25.&nbsp;Januar 2016</ref>
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Anfang 2018 wurde, nach Ablehnung des Urteils vorm Oberlandgericht gegen den Schatzsucher, ein neues Verfahren vor dem Landgericht eingeleitet. Das Landgericht Frankenthal verhängte wegen Unterschlagung eine Geldstrafe über 90 Tagessätze à 30 Euro zur Bewährung. Außerdem müsse der 26-Jährige eine Geldauflage von 500 Euro zugunsten des Speyerer Dombauvereins zahlen. Die Korrektur begründete die Richterin vor allem damit, dass der Mann vorher auf alle Rechte aus dem Schatzfund sowie auf Finderlohn verzichtet hatte.
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Anfang 2018 wurden sämtliche Urteile vorm Oberlandgericht wieder aufgehoben, da es den Archäologen der [[Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz]] nicht gelungen war dem Gericht die ganz besondere einmaligkeit des Schatzfrundes nachzuweisen. Das Landgericht Frankenthal verhängte in einem neuen Verfahren eine Geldstrafe über 90 Tagessätze à 30 Euro zur Bewährung da der Finder die Stadt Rülzheim - die hälftiger Eigentümer am Schatzfund war - nicht benachrichtigt hatte. Somit musste der 26-Jährige lediglich eine geringe Geldauflage von 500 Euro zugunsten des Speyerer Dombauvereins zahlen. Die Korrektur begründete die Richterin vor allem damit, dass es der Archäologie innerhalb von fast fünf Jahren Prozeßdauer nicht gelungen war die Einmaligkeit des Schatzes, die zur Enteignung des Finders durch das [[Schatzregal]] Gesetz führen kann, nachzuweisen. Details dazu auch unter [[Barbarenschatzprozeß]].
    
== Literatur ==
 
== Literatur ==

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