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Der Schatzsucher wurde Anfang 2015 vom [[Amtsgericht Speyer]] wegen [[Unterschlagung (Deutschland)|Unterschlagung]] zu einer [[Freiheitsstrafe]] von 15 Monaten auf [[Bewährung]] verurteilt.<ref>[http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/barbarenschatz-bewaehrung-wegen-unterschlagung-13450262.html ''Finder erhält Bewährungsstrafe wegen Unterschlagung.''] faz.net vom 25. Februar 2015</ref> Da der Verurteilte [[Berufung (Recht)|Berufung]] einlegte, kam der Fall Anfang 2016 neu zur Verhandlung.<ref>[http://dradiowissen.de/beitrag/schatzsuche-prozess-gegen-schatzfinder ''Vorsicht Schatzfinden''] bei [[DRadio Wissen]] vom 25. Januar&nbsp;2016</ref> Dies führte zu einer Verurteilung durch das [[Landgericht Frankenthal (Pfalz)]] zu acht Monaten Haft auf Bewährung und einer Zahlung von 2000 Euro an die [[Deutsche Stiftung Denkmalschutz]]. Der Verteidiger kündigte gegen das Urteil [[Revision (Recht)|Revision]] an.<ref> [http://www.sueddeutsche.de/panorama/frankenthal-barbarischer-glanz-1.2834226 ''Barbarischer Glanz''] in: [[Süddeutsche Zeitung]] vom 25.&nbsp;Januar 2016</ref>
 
Der Schatzsucher wurde Anfang 2015 vom [[Amtsgericht Speyer]] wegen [[Unterschlagung (Deutschland)|Unterschlagung]] zu einer [[Freiheitsstrafe]] von 15 Monaten auf [[Bewährung]] verurteilt.<ref>[http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/barbarenschatz-bewaehrung-wegen-unterschlagung-13450262.html ''Finder erhält Bewährungsstrafe wegen Unterschlagung.''] faz.net vom 25. Februar 2015</ref> Da der Verurteilte [[Berufung (Recht)|Berufung]] einlegte, kam der Fall Anfang 2016 neu zur Verhandlung.<ref>[http://dradiowissen.de/beitrag/schatzsuche-prozess-gegen-schatzfinder ''Vorsicht Schatzfinden''] bei [[DRadio Wissen]] vom 25. Januar&nbsp;2016</ref> Dies führte zu einer Verurteilung durch das [[Landgericht Frankenthal (Pfalz)]] zu acht Monaten Haft auf Bewährung und einer Zahlung von 2000 Euro an die [[Deutsche Stiftung Denkmalschutz]]. Der Verteidiger kündigte gegen das Urteil [[Revision (Recht)|Revision]] an.<ref> [http://www.sueddeutsche.de/panorama/frankenthal-barbarischer-glanz-1.2834226 ''Barbarischer Glanz''] in: [[Süddeutsche Zeitung]] vom 25.&nbsp;Januar 2016</ref>
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Anfang 2018 wurden sämtliche Urteile vorm Oberlandgericht wieder aufgehoben, da es den Archäologen der [[Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz]] nicht gelungen war dem Gericht die ganz besondere einmaligkeit des Schatzfrundes nachzuweisen. Das Landgericht Frankenthal verhängte in einem neuen Verfahren eine Geldstrafe über 90 Tagessätze à 30 Euro zur Bewährung da der Finder die Stadt Rülzheim - die hälftiger Eigentümer am Schatzfund war - nicht benachrichtigt hatte. Somit musste der 26-Jährige lediglich eine geringe Geldauflage von 500 Euro zugunsten des Speyerer Dombauvereins zahlen. Die Korrektur begründete die Richterin vor allem damit, dass es der Archäologie innerhalb von fast fünf Jahren Prozeßdauer nicht gelungen war die Einmaligkeit des Schatzes, die zur Enteignung des Finders durch das [[Schatzregal]] Gesetz führen kann, nachzuweisen. Details dazu auch unter [[Barbarenschatzprozeß]].
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Anfang 2018 wurden sämtliche Urteile vorm Oberlandgericht wieder aufgehoben, da es den Archäologen der [[Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz]] nicht gelungen war dem Gericht die ganz besondere einmaligkeit des Schatzfrundes nachzuweisen. Das Landgericht Frankenthal verhängte in einem neuen Verfahren eine Geldstrafe über 90 Tagessätze à 30 Euro zur Bewährung da der Finder die Stadt Rülzheim - die hälftiger Eigentümer am Schatzfund war - nicht benachrichtigt hatte. Somit musste der 26-Jährige lediglich eine geringe Geldauflage von 500 Euro zugunsten des Speyerer Dombauvereins zahlen. Die Korrektur begründete die Richterin vor allem damit, dass es der Archäologie innerhalb von fast fünf Jahren Prozeßdauer nicht gelungen war die Einmaligkeit des Schatzes, die zur Enteignung des Finders durch das [[Schatzregal]] Gesetz führen kann, nachzuweisen. Details dazu auch unter [[Barbarenschatzprozess]].
    
== Literatur ==
 
== Literatur ==

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