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* [[GPS]] zur Fundortkoordinatenspeicherung
 
* [[GPS]] zur Fundortkoordinatenspeicherung
 
* Schreibmaterial und Foto zur Dokumentation der Fundstelle
 
* Schreibmaterial und Foto zur Dokumentation der Fundstelle
* Genehmigung der Denkmalpflegebehörden
   
* Pin Pointer zur kleinteiligen Bestimmung des Lagerungsortes innerhalb der Grabungsstelle
 
* Pin Pointer zur kleinteiligen Bestimmung des Lagerungsortes innerhalb der Grabungsstelle
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Nur in Bayern gehören die von Sondengängern entdeckten Funde gemäß [[Fundrecht|§ 984 BGB]] je zur Hälfte dem Entdecker und dem Grundeigentümer. In allen anderen Bundesländern gilt jedoch ein [[Schatzregal]], nach dem derartige Funde an das Bundesland ohne Entschädigung des Grundstückseigentümers sowie des Finders fallen. In einigen Bundesländern (z. B. Hessen) erhalten die Finder allerdings eine Belohnung. Alle geschichtlichen und archäologischen Funde (dazu gehören in einigen Bundesländern auch bereits Relikte aus beiden Weltkriegen) sind nach den Denkmalschutzgesetzen den Denkmalbehörden zu melden.
 
Nur in Bayern gehören die von Sondengängern entdeckten Funde gemäß [[Fundrecht|§ 984 BGB]] je zur Hälfte dem Entdecker und dem Grundeigentümer. In allen anderen Bundesländern gilt jedoch ein [[Schatzregal]], nach dem derartige Funde an das Bundesland ohne Entschädigung des Grundstückseigentümers sowie des Finders fallen. In einigen Bundesländern (z. B. Hessen) erhalten die Finder allerdings eine Belohnung. Alle geschichtlichen und archäologischen Funde (dazu gehören in einigen Bundesländern auch bereits Relikte aus beiden Weltkriegen) sind nach den Denkmalschutzgesetzen den Denkmalbehörden zu melden.
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Ungenehmigte Nachforschungen und Grabungen auf Bodendenkmälern werden als [[Raubgrabung]]en bezeichnet. Sie verstoßen nicht nur gegen das Denkmalrecht, sondern erfüllen in der Regel auch den Tatbestand der [[Unterschlagung (Deutschland)|Unterschlagung]] und eventuell den der gemeinschädlichen [[Sachbeschädigung]].
      
Motivation für solche Raubgrabungen ist meist, sich durch einen Verkauf der Funde zu bereichern oder die Funde in die eigene Privatsammlung aufzunehmen. Zudem können die Gebeine von gefallenen Soldaten aufgrund ihrer metallischen [[Erkennungsmarke]]n und verschiedener Ausrüstungsgegenstände aufgespürt werden, was gegebenenfalls eine [[Störung der Totenruhe]] darstellen kann. Zwar gibt es gekennzeichnete [[Kriegsgräberstätte]]n, doch bei der Vielzahl der Toten sind Zufallsfunde nicht ausgeschlossen. In Deutschland gibt es hierfür keine begrenzte [[Ruhefrist]].
 
Motivation für solche Raubgrabungen ist meist, sich durch einen Verkauf der Funde zu bereichern oder die Funde in die eigene Privatsammlung aufzunehmen. Zudem können die Gebeine von gefallenen Soldaten aufgrund ihrer metallischen [[Erkennungsmarke]]n und verschiedener Ausrüstungsgegenstände aufgespürt werden, was gegebenenfalls eine [[Störung der Totenruhe]] darstellen kann. Zwar gibt es gekennzeichnete [[Kriegsgräberstätte]]n, doch bei der Vielzahl der Toten sind Zufallsfunde nicht ausgeschlossen. In Deutschland gibt es hierfür keine begrenzte [[Ruhefrist]].
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== Gefahren ==
 
== Gefahren ==
 
Die Suche die einer Metallsonde birgt verschiedene Gefahren und Probleme. Sondengänger können beispielsweise beim Fund von [[Blindgänger|Kampfmitteln]] zu Schaden kommen oder gefährden bei deren (illegalem) Transport und Lagerung Dritte. Beim Fund von Kampfmitteln (Munition, Waffen etc.) besteht in allen deutschen Bundesländern Meldepflicht.
 
Die Suche die einer Metallsonde birgt verschiedene Gefahren und Probleme. Sondengänger können beispielsweise beim Fund von [[Blindgänger|Kampfmitteln]] zu Schaden kommen oder gefährden bei deren (illegalem) Transport und Lagerung Dritte. Beim Fund von Kampfmitteln (Munition, Waffen etc.) besteht in allen deutschen Bundesländern Meldepflicht.
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== Grabungsgenehmigungen ==
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Nach wie vor gibt es eine nicht kleine Zahl von Sondengängern, die ihre Funde ungemeldet hauptsächlich über den Internethandel vermarkten. In Baden-Württemberg hat das Referat Denkmalpflege des Wirtschaftsministeriums dazu ein Faltblatt<ref>{{cite web|url=https://www.denkmalpflege-bw.de/fileadmin/media/neu_geschichte_auftrag_struktur/archaeologie/prospektion/flyer_raubgraeber_sondengaenger.pdf|title=Hinweise zum Verhalten und zur Beweissicherung beim Antreffen von Sondengängern und Raubgräbern|publisher=Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg|date=2014-01|accessdate=2020-07-09|format=PDF; 1,4&nbsp;MB}}</ref> herausgegeben. In Hessen hat das [[Landesamt für Denkmalpflege Hessen]] in Zusammenarbeit mit der ''AG Raubgrabung'' des [[Hessisches Landeskriminalamt|Hessischen Landeskriminalamts]] die dortige Rechtslage ebenfalls in einem Faltblatt<ref>{{cite web|url=https://lfd.hessen.de/sites/lfd.hessen.de/files/2017_Neufassung%20pdf%20Laufer%20KavaliersdeliktV1.pdf|title=Raubgrabungen - kein Kavaliersdelikt|publisher=Landesamt für Denkmalpflege Hessen und Hessisches Landeskriminalamt|date=2005|accessdate=2020-07-09|format=PDF; 11,3&nbsp;kB}}</ref> erläutert. In Niedersachsen wurde durch die Novellierung des [[Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz|Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes]] im Jahre 2011 die Suche nach archäologischen Funden mit Metalldetektoren genehmigungspflichtig. Seit 2012 bietet das [[Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege|Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege]] regelmäßig Theorie- und Praxiskurse zum Einsatz von Metallsonden zur Suche nach Bodendenkmalen an. Mit dieser Qualifizierung können die Teilnehmer bei einer unteren Denkmalschutzbehörde eine Suchgenehmigung beantragen.<ref>[https://www.denkmalpflege.niedersachsen.de/download/121493/Merkblatt_zur_Qualifizierung_von_Sondengaenger_innen_in_Niedersachsen_August_2017.pdf Merkblatt zur Qualifizierung von Sondengänger/inne/n in Niedersachsen] (PDF, 224 kB)</ref> In Niedersachsen besitzen mit Stand 2018 rund 300 Sondengänger eine Genehmigung der Denkmalbehörden.<ref>[https://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/lizenz-schatzsuche-sind-niedersachsen-hobby-archaeologen-unterwegs-9825179.html ''300 Hobby-Archäologen sind in Niedersachsen unterwegs''] in [[Kreiszeitung]] vom 29. April 2018</ref><ref>[https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Komm-wir-finden-einen-Schatz-aber-mit-Lizenz,schatzsucher112.html ''Komm, wir finden einen Schatz - aber mit Lizenz''] bei ndr.de vom 29. April 2018</ref> In Rheinland-Pfalz Nord beispielsweise muss man eine gewisse Anzahl an Vorträgen der Landesarchäologie als Fortbildung besuchen, um seine Nachforschungsgenehmigung, kurz NfG, verlängert zu bekommen. In Schleswig-Holstein muss ein entsprechender Zertifizierungskurs vom [[Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein|Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein]] besucht werden.<ref>[https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/Detektorinfos/sondengaengerinfos_2020/zertifizierungskurse_2020.html Zertifizierungskurse am ALSH]</ref>
      
== Literatur ==
 
== Literatur ==

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