Die rechtliche Situation ist in allen deutschen Bundesländern durch [[Denkmalrecht#Denkmalschutzgesetze|Denkmalschutzgesetze]] geregelt. Für die gezielte Suche nach Bodendenkmälern und vor allem das Graben auf solchen ist eine Grabungsgenehmigung erforderlich, ansonsten drohen empfindliche Strafen. In einigen Bundesländern gilt es schon als [[Ordnungswidrigkeit]], wenn man [[Bedingter Vorsatz|billigend in Kauf nimmt]], auf [[Bodendenkmal|Bodendenkmäler]] zu stoßen. Die Genehmigung wird von den unteren oder oberen Denkmalschutzbehörden oder den [[Denkmalamt|Landesdenkmalämtern]] erteilt und ist an Auflagen gebunden. | Die rechtliche Situation ist in allen deutschen Bundesländern durch [[Denkmalrecht#Denkmalschutzgesetze|Denkmalschutzgesetze]] geregelt. Für die gezielte Suche nach Bodendenkmälern und vor allem das Graben auf solchen ist eine Grabungsgenehmigung erforderlich, ansonsten drohen empfindliche Strafen. In einigen Bundesländern gilt es schon als [[Ordnungswidrigkeit]], wenn man [[Bedingter Vorsatz|billigend in Kauf nimmt]], auf [[Bodendenkmal|Bodendenkmäler]] zu stoßen. Die Genehmigung wird von den unteren oder oberen Denkmalschutzbehörden oder den [[Denkmalamt|Landesdenkmalämtern]] erteilt und ist an Auflagen gebunden. |