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Generell braucht man in Deutschland keine Lizenz- oder Suchgenehmigung oder Nachforschungsgenehmigung (NFG) von den Landesämtern für Denkmalpflege.  
 
Generell braucht man in Deutschland keine Lizenz- oder Suchgenehmigung oder Nachforschungsgenehmigung (NFG) von den Landesämtern für Denkmalpflege.  
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Für die Suche mit einem Metalldetektor nach '''Nicht-Boden- oder Kulturdenkmälern''' bedarf es keiner Genehmigung. Lediglich in '''Schleswig-Holstein''' braucht man immer eine Genehmigung für den Einsatz eines Metalldetektors – wenn man es genau nimmt sogar auch dann, „wenn man nur eine Stromleitung in einem Zimmer suchen möchte“. Sollte man also trotzdem Urlaub in '''S-H''' machen, kann man aber recht unkompliziert eine Suchgenehmigung für Badestrände beantragen.  
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Für die Suche mit einem Metalldetektor nach '''Nicht-Boden- oder Kulturdenkmälern''' bedarf es keiner Genehmigung. Lediglich in '''Schleswig-Holstein''' braucht man immer eine Genehmigung für den Einsatz eines Metalldetektors – wenn man es genau nimmt sogar auch dann, „wenn man nur eine Stromleitung in einem Zimmer suchen möchte“. Sollte man also trotzdem Urlaub in '''S-H''' machen, kann man sich aber recht unkompliziert eine Suchgenehmigung für Badestrände herunterladen.  
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Link: [https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/Detektorinfos/PDF_links/strandsuchgenehmigung.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Strandsondelgenehmigung SH]
 
Kontakt über: [[Mailto:detektor.betreuung@alsh.landsh.de|detektor.betreuung@alsh.landsh.de]]
 
Kontakt über: [[Mailto:detektor.betreuung@alsh.landsh.de|detektor.betreuung@alsh.landsh.de]]
  
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