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Primär reicht die Erlaubnis des Eigentümers für die Suche nach „Nicht-Kultur-Denkmalen“, wie z.B. nach neuzeitlichem Schmuck oder Münzen aus.
 
Primär reicht die Erlaubnis des Eigentümers für die Suche nach „Nicht-Kultur-Denkmalen“, wie z.B. nach neuzeitlichem Schmuck oder Münzen aus.
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== Risiken eines Antrags ==
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Man benötigt keine Genehmigung. Nur wenn man gezielt nach archäologischen Dingen forschen will, ist eine erforderlich. Wer einen Antrag stellt bekundet damit automatisch, dass er nach denkmalgeschützen Antiken graben will, denn sonst würde er ja keinen Antrag stellen. Viele Ämter haben Wartezeiten von 2-3 Jahren.
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